Bei der hier angebotenen Bauparzelle (im Plan beschriftet mit Nr. 29) handelt es sich um ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte am südlichen "Kiebitzweg" in Alling mit einer Grundstücksgröße von 440 m². Das Grundstück mit der Flurstücksnummer 639/26 ist bereits auf Kosten des Verkäufers amtlich vermessen und geteilt worden. Der Bebauungsplan(*) ist seit Dezember 2025 rechtskräftig.
Der *NUN GÜLTIGE BEBAUUNGSPLAN* (zweite Änderung) sieht vor:
(Hier auszugsweise aufgeführt):
- Allgemeines Wohngebiet
- Dachform: Satteldach, Dachneigung 30 bis 38 Grad
- Dachflächen in rot, rot-braun oder anthrazit
- GRZ (maximal zulässige Gesamt-Grundflächenzahl): 0,44
- zulässige Grundfläche (GR): 160 m² bei #29/30 (80 m² pro Haushälfte)
- maximal 2 Vollgeschosse (II VG)
- Festgesetzte Hauptfirstrichtung: ja (siehe Plan)
- maximal zulässige Wandhöhe: 6,50 m
- offene Bauweise
- Gesamtfläche für Garagen oder Carports: max. 40 m² je Baugrundstück
- Wandhöhe für Garagen/Carports und Nebenanlagen: max. 3 m
- Nebenanlagen (Gartenhäuser, Müllhäuser) bis 10 m² sind je Grundstück auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.
Je Einzelhaus sind maximal zwei Wohnungen, je Doppelhaushälfte maximal eine Wohnung zulässig. Die zulässige Grundfläche darf durch Außentreppen, Vordächer, Balkone, Terrassen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten um bis zu 15 % überschritten werden. Die Grundfläche von Wintergärten darf bei Doppelhaushälften jeweils max. 15 m² und bei Einzelhäusern max. 20 m² betragen. Dachgauben sind erst ab einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 35 Grad zulässig und müssen sich in Form und Gestaltung unterordnen. Maximale Breite einer Gaube beträgt 1,8 m. Die Summe aller Gaubenbreiten je Dachfläche darf max. 1/3 der Dachlänge betragen. Anstatt von Gauben kann je Einzelhaus an einer der Traufseiten ein Quergiebel mit einer max. Breite von 1/4 der Wandlänge errichtet werden. Bei Doppelhäusern sind keine Quergiebel zulässig.
Der Kaufpreis in Höhe von 440.000 € ist ein Festpreis und gilt für das Flurstück 639/26 mit der Beschriftung 29.
(*) 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße, südlicher Teilbereich"