Bei den hier angebotenen Bauparzellen (im Plan beschriftet mit Nr. 29 + 30) handelt es sich um zwei zusammenlegbare Grundstücke für entweder eine Doppelhaus (2xDHH) oder ein Einzelhaus (EFH / 2-FH) am südlichen "Kiebitzweg" in Alling mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 890 m². Die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 639/25 +/26 sind bereits auf Kosten des Verkäufers amtlich vermessen und geteilt worden. Der Bebauungsplan(*) ist seit Dezember 2025 rechtskräftig.
Der *NUN GÜLTIGE BEBAUUNGSPLAN* (zweite Änderung) sieht vor:
(Hier auszugsweise aufgeführt):
- Allgemeines Wohngebiet
- Dachform: Satteldach, Dachneigung 30 bis 38 Grad
- Dachflächen in rot, rot-braun oder anthrazit
- GRZ (maximal zulässige Gesamt-Grundflächenzahl): 0,44
- zulässige Grundfläche (GR): 160 m² bei #29/30 (80 m² pro Haushälfte)
- maximal 2 Vollgeschosse (II VG)
- Festgesetzte Hauptfirstrichtung: ja (siehe Plan)
- maximal zulässige Wandhöhe: 6,50 m
- offene Bauweise
- Gesamtfläche für Garagen oder Carports: max. 40 m² je Baugrundstück
- Wandhöhe für Garagen/Carports und Nebenanlagen: max. 3 m
- Nebenanlagen (Gartenhäuser, Müllhäuser) bis 10 m² sind je Grundstück auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.
Je Einzelhaus sind maximal zwei Wohnungen, je Doppelhaushälfte maximal eine Wohnung zulässig. Die zulässige Grundfläche darf durch Außentreppen, Vordächer, Balkone, Terrassen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten um bis zu 15 % überschritten werden. Die Grundfläche von Wintergärten darf bei Doppelhaushälften jeweils max. 15 m² und bei Einzelhäusern max. 20 m² betragen. Dachgauben sind erst ab einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 35 Grad zulässig und müssen sich in Form und Gestaltung unterordnen. Maximale Breite einer Gaube beträgt 1,8 m. Die Summe aller Gaubenbreiten je Dachfläche darf max. 1/3 der Dachlänge betragen. Anstatt von Gauben kann je Einzelhaus an einer der Traufseiten ein Quergiebel mit einer max. Breite von 1/4 der Wandlänge errichtet werden. Bei Doppelhäusern sind keine Quergiebel zulässig.
Der Kaufpreis in Höhe von 890.000 € ist ein Festpreis und gilt für die beiden Flurstücke 639/25 + 639/26 mit der Beschriftung 29 und 30.
(*) 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße, südlicher Teilbereich"