Bei den hier angebotenen Bauparzellen (im Plan beschriftet mit Nr. 26 bis 30) handelt es sich um Einzelhaus-Grundstücke (26, 27, 28) bzw. um Grundstücke für jeweils eine Doppelhaushälfte (29, 30) am südlichen "Kiebitzweg" in Alling.
GRUNDSTÜCKSGRÖSSEN & FLURNUMMERN:
26: FlSt. 639/30 = 680 m² - VERKAUFT
27: FlSt. 639/29 = 681 m² - RESERVIERT
28: FlSt. 639/27 = 680 m² (für EFH / 2-FH)
29: FlSt. 639/26 = 440 m² (Doppelhaushälfte)
30: FlSt. 639/25 = 450 m² (Doppelhaushälfte)
29+30: FlSt. 639/25+639/26 = ca. 890 m² (für EFH / 2-FH)
Alternativ kann auf den zusammengefassten Grundstücken 29+30 auch ein Einzelhaus errichtet werden.
Die Grundstücke sind bereits amtlich vermessen.
Der Bebauungsplan(*) ist seit 02.12.2025 gemäß der amtlichen Bekanntmachung rechtskräftig.
Die zukünftige Ausrichtung des Gebäudes wird perfekt nach Süden und Westen hin orientiert sein; der spätere Baukörper wird gleichzeitig ideal auf dem Grundstück platziert sein.
Der *NUN GÜLTIGE B-PLAN* (zweite Änderung*) sieht vor (hier auszugsweise aufgeführt):
- Allgemeines Wohngebiet
- Dachform: Satteldach, Dachneigung 30 bis 38 Grad
- Dachflächen in rot, rot-braun oder anthrazit
- GRZ (maximal zulässige Gesamt-Grundflächenzahl): 0,44
- zulässige Grundfläche (GR): 140 m² bei #26,27,28
- zulässige Grundfläche (GR): 160 m² bei #29/30 (80 m² pro Haushälfte)
- maximal 2 Vollgeschosse (II VG)
- Festgesetzte Hauptfirstrichtung: ja (siehe Plan)
- maximal zulässige Wandhöhe: 6,50 m
- offene Bauweise
- Gesamtfläche für Garagen oder Carports: max. 40 m² je Baugrundstück
- Wandhöhe für Garagen/Carports und Nebenanlagen: max. 3 m
- Nebenanlagen (Gartenhäuser, Müllhäuser) bis 10 m² sind je Grundstück auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.
Je Einzelhaus sind maximal zwei Wohnungen, je Doppelhaushälfte maximal eine Wohnung zulässig. Die zulässige Grundfläche darf durch Außentreppen, Vordächer, Balkone, Terrassen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten um bis zu 15 % überschritten werden. Die Grundfläche von Wintergärten darf bei Doppelhaushälften jeweils max. 15 m² und bei Einzelhäusern max. 20 m² betragen. Dachgauben sind erst ab einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 35 Grad zulässig und müssen sich in Form und Gestaltung unterordnen. Maximale Breite einer Gaube beträgt 1,8 m. Die Summe aller Gaubenbreiten je Dachfläche darf max. 1/3 der Dachlänge betragen. Anstatt von Gauben kann je Einzelhaus an einer der Traufseiten ein Quergiebel mit einer max. Breite von 1/4 der Wandlänge errichtet werden. Bei Doppelhäusern sind keine Quergiebel zulässig.
KAUFPREISE (Festpreise pro Parzelle):
Parzelle 26: RESERVIERT
Parzelle 27: RESERVIERT
Parzelle 28: 750.000 €
Parzelle 29: 440.000 €
Parzelle 30: 450.000 €
Parzellen 29+30: 890.000 €
(*) 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße, südlicher Teilbereich"