Bei der hier angebotenen Bauparzelle (im Plan beschriftet mit Nr. 28) handelt es sich um ein Einzelhaus-Grundstück am südlichen "Kiebitzweg" in Alling mit einer Grundstücksgröße von 680 m². Das Grundstück (FlSt. 639/27) ist bereits amtlich vermessen und geteilt (auf Kosten des Verkäufers). Der Bebauungsplan(*) ist seit Dezember 2025 rechtskräftig.
Die zukünftige Ausrichtung des Gebäudes wird perfekt nach Süden und Westen hin orientiert sein; der spätere Baukörper wird gleichzeitig ideal auf dem Grundstück platziert sein.
Der *NUN GÜLTIGE BEBAUUNGSPLAN* (zweite Änderung) sieht vor:
(Hier auszugsweise aufgeführt):
- Allgemeines Wohngebiet
- Dachform: Satteldach, Dachneigung 30 bis 38 Grad
- Dachflächen in rot, rot-braun oder anthrazit
- GRZ (maximal zulässige Gesamt-Grundflächenzahl): 0,44
- zulässige Grundfläche (GR): 140 m²
- maximal 2 Vollgeschosse (II VG)
- Festgesetzte Hauptfirstrichtung: ja (siehe Plan)
- maximal zulässige Wandhöhe: 6,50 m
- offene Bauweise
- Gesamtfläche für Garagen oder Carports: max. 40 m² je Baugrundstück
- Wandhöhe für Garagen/Carports und Nebenanlagen: max. 3 m
- Nebenanlagen (Gartenhäuser, Müllhäuser) bis 10 m² sind je Grundstück auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.
Je Einzelhaus sind maximal zwei Wohnungen, je Doppelhaushälfte maximal eine Wohnung zulässig. Die zulässige Grundfläche darf durch Außentreppen, Vordächer, Balkone, Terrassen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten um bis zu 15 % überschritten werden. Die Grundfläche von Wintergärten darf bei Doppelhaushälften jeweils max. 15 m² und bei Einzelhäusern max. 20 m² betragen. Dachgauben sind erst ab einer Dachneigung des Hauptgebäudes von 35 Grad zulässig und müssen sich in Form und Gestaltung unterordnen. Maximale Breite einer Gaube beträgt 1,8 m. Die Summe aller Gaubenbreiten je Dachfläche darf max. 1/3 der Dachlänge betragen. Anstatt von Gauben kann je Einzelhaus an einer der Traufseiten ein Quergiebel mit einer max. Breite von 1/4 der Wandlänge errichtet werden. Bei Doppelhäusern sind keine Quergiebel zulässig.
Der Kaufpreis in Höhe von 750.000 € ist ein Festpreis und gilt für das Flurstück 639/27 mit der Beschriftung 28.
(*) 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße, südlicher Teilbereich"